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LG Wuppertal, 12.08.2005 - 10 S 30/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Remscheid, 28.01.2005 - 20 C 352/04
- LG Wuppertal, 12.08.2005 - 10 S 30/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Duisburg, 11.07.1986 - 4 S 126/86
Auszug aus LG Wuppertal, 12.08.2005 - 10 S 30/05
Verkehrssicherungspflichten richten sich nämlich danach, was der normale und übliche Verkehr erfordert (vgl. Landgericht Duisburg, NJW-RR 1986, S. 1405). - LG Lüneburg, 14.09.2001 - 8 S 124/00
Auszug aus LG Wuppertal, 12.08.2005 - 10 S 30/05
Der in dieser Entscheidung geäußerten Auffassung, ein Hauseigentümer sei verpflichtet für nicht außerhalb der Wahrscheinlichkeit liegende Fälle, Maßnahmen zur Beobachtung und Gefahrenabwehr anzuordnen, wenn von seinem Haus die Gefahr bestehe, daß sich eine Dachlawine löse, vermag sich die Kammer, ebenso wie es bereits die 8. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal in dem Urteil vom 22. November 2000 - 8 S 124/00 - getan hat, nicht anzuschließen. - OLG Düsseldorf, 25.10.1977 - 4 U 194/77
Hauseigentümer; Verkehrssicherungspflicht; Gefahren für Dritte
Auszug aus LG Wuppertal, 12.08.2005 - 10 S 30/05
Der wiederholte Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in VersR 1978, S. 545 verhilft der Berufung nicht zum Erfolg.
- AG Wuppertal, 13.01.2009 - 33 C 420/08
Dachlawine
Nach ständiger Rechtsprechung ist es grundsätzlich Sache des Verkehrsteilnehmers, sich vor herabgehenden Dachlawinen zu schützen (vgl. z.B. OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 1404; OLG Hamm NJW-RR 1987, 412; LG Wuppertal, Urteil vom 10.08.2005, 10 S 30/05). - LG Berlin, 29.03.2011 - 49 S 178/10
Dachlawinen - Warnschilder/Schneegitter in schneearmen Gegenden - parkende …
Verkehrssicherungspflichten sind allerdings nicht darauf gerichtet, jeden denkbaren Schaden zu vermeiden (Landgericht Wuppertal, Urteil vom 12. August 2005, 10 S 30/05, zitiert nach juris).